I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Janine Vogt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II. Vertragsabschluss und Rücktritt
a. Angebote von Janine Vogt sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Auftrags des Kunden und durch Janine Vogt oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Janine Vogt ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte Janine Vogt durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Janine Vogt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Für den Fall, dass Janine Vogt durch höhere Gewalt an der fristgerechten Durchführung des beauftragten Projektes gehindert wird, muss sie den Kunden schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, dürfen Janine Vogt und der Kunde gleichermaßen sofort vom Projekt zurücktreten, wobei der Kunde Janine Vogt für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen muss. Soweit möglich, hilft Janine Vogt dem Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Ersatz-Auftragnehmers. Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen, sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten von Janine Vogt resultiert und eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des beauftragten Projektes unmöglich macht.
d. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
e. Nach Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle bis dahin entrichteten Arbeiten in vollem Umfang durch den Kunden zu bezahlen. Darüber hinaus sind entstandene Kosten zu entrichten, etwa entstandene Stornierungsgebühren für Miettechnik, Fahrzeuge, Versicherungen o.ä. Die Stornogebühren betragen in der Regel bei einem Rücktritt ab 2 Werktage vor Auftragstermin 50% des Preises, ab 24 Stunden vor Auftragstermin 100% des Preises.
III. Leistungsumfang
a. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von Janine Vogt. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reise- oder Übersetzungskosten gesondert vergütet.
b. Anfallende GEMA-Gebühren / Lizenzierungskosten für verwendete Musikstücke sind vom Kunden zu übernehmen. Bestehende Nutzungsrechte werden von Janine Vogt geklärt.
c. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (beispielsweise hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Janine Vogt in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.
d. Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.
e. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Janine Vogt eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
f. Die Leistungserbringung durch Janine Vogt beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch Janine Vogt, noch nimmt Janine Vogt eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.
g. Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben bei unterschiedlichen technischen Systemen nicht möglich ist, und dass auf elektronischen Geräten dargestellte Farben unterschiedlich wahrgenommen werden bzw. variieren. Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen Muster bzw. Original können daher nicht beanstandet werden.
h. Janine Vogt ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst oder durch mit Janine Vogt assoziierte Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Sobald Janine Vogt ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen des jeweiligen Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept in Textform freigeben.
b. Alle Leistungen von Janine Vogt (insbesondere alle Entwürfe, Testversionen u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch Janine Vogt zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.
c. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Janine Vogt veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Janine Vogt stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.
d. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Janine Vogt alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, Janine Vogt alle Informationen erteilt werden und Janine Vogt von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch Janine Vogt bekannt werden. Janine Vogt ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Janine Vogt verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
e. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat dieser Janine Vogt unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.
V. Leistungs-/Lieferfristen und -termine
a. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
b. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei Janine Vogt eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
c. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.
d. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.
e. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche Janine Vogt nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
f. Sollte Janine Vogt mit ihrer Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
g. Janine Vogt ist zu Teillieferungen berechtigt.
VI. Abnahme
a. Janine Vogt macht dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung über eine Cloud zugänglich, sofern es sich um digitale Daten handelt. Der Kunde ist binnen einer Frist von 10 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Janine Vogt den Kunden über die Fertigstellung des jeweiligen Auftrags informiert hat, zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fertigstellung dem freigegebenen Konzept entspricht. Der Kunde bestätigt die Abnahme schriftlich.
b. Wird keine förmliche Abnahme verlangt oder kommt die von einer Partei verlangte Abnahme aus einem Umstand nicht zustande, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Janine Vogt als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form gegenüber Janine Vogt rügt.
c. Nimmt der Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt nicht ab (Annahmeverzug), ist Janine Vogt berechtigt, sämtliche Leistungen so abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist maximal 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Janine Vogt.
c. Alle angebotenen Arbeitszeiten sind geschätzte Arbeitszeiten, Mehrstunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde wird darüber rechtzeitig durch Janine Vogt informiert.
d. Tagespreise beziehen sich auf 10 Arbeitsstunden inkl. einer Stunde Pause. Überstunden werden ab der 11. Stunde mit 25%, ab der der 12. Stunde mit 50% Basispreis pro angefangene Stunde kalkuliert.
e. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit Beginn der Dreharbeiten die Hälfte des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung des Projekts gestellt. Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
VIII. Zahlungsverzug
a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Janine Vogt berechtigt, Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.
c. Für jede Mahnung von Janine Vogt wird eine Mahnpauschale in Höhe von € 15,00 fällig.
IX Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Janine Vogt ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
c. Janine Vogt kann Rechte und Pflichten mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.
X. Schadenersatz
Eine Haftung von Janine Vogt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung von Janine Vogt jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Haftung
An Janine Vogt übergebene Gegenstände und Materialien werden von Janine Vogt grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Kunde zu sorgen. Janine Vogt haftet für abhanden gekommene Gegenstände und Materialien des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
XII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Das Rohmaterial und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Janine Vogt. Wünscht der Kunde eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, ist mit der Herausgabe keine Rechteübertragung verbunden, es sei denn, dies ist anders vereinbart. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Janine Vogt für die Produktion erstellten Rohdaten sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Janine Vogt mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Produktion, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.
XIII. Nutzungsrechte und Freihaltung
a. Der Kunde sichert Janine Vogt zu, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte für von ihm angelieferte Bild-, Ton- und Videomaterialien einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterlizenzierung verfügt und räumt Janine Vogt die zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Kunde verpflichtet sich, Janine Vogt von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Janine Vogt entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Janine Vogt aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.
XIV. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe
a. Sofern die für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei Janine Vogt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
b. Alle Urheberrechte verbleiben bei Janine Vogt. Dem Kunden werden unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des vereinbarten Honorars alle erforderlichen Nutzungsrechte für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eingeräumt. Jede Nachahmung des Werks – auch von Teilen – ist unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt das Werk ohne schriftliche Zustimmung von Janine Vogt zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch Dritte zu veranlassen.
c. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Janine Vogt auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgt (§ 34 Abs. 3 UrhG).
d. Der Kunde ist nicht berechtigt Kopien (auch auszugsweise) von Werken von Janine Vogt selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von Janine Vogt nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
e. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet auch kein Miturheberrecht.
f. Der Kunde räumt Janine Vogt das Recht ein, auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinzuweisen und / oder mit diesen für die eigenen Leistungen zu werben, zum Beispiel in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite und im Abspann des Vertragserzeugnisses (soweit branchenüblich). Janine Vogt hat das ausdrückliche Recht, das erstellte Bild-, Video- und Tonmaterial in allen Medien zur Eigendarstellung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
XV. Gewährleistungsanspruch
a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich nach Wahl von Janine Vogt auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Janine Vogt eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Janine Vogt Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen am Script oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.
d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Kunde selbst von Janine Vogt zur Verfügung gestellte oder gelieferte Originaldateien verändert hat, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.
XVI. Zusatzleistungen
a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Kunden entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im Kostenvoranschlag / Angebot erwähnt) dem Kunden berechnet.
XVII. Geheimhaltung und Datenschutz
a. Die Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
b. „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Kunden oder Janine Vogt zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen aus der und über die Sphäre der jeweils anderen Partei, insbesondere solche über Geschäftsvorgänge wie z.B. Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Filmmaterial, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und / oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien. Darüber hinaus sind vertrauliche Informationen jeder Partei solche, die ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind.
c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren.
d. Werden einer Vertragspartei vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie die andere Vertragspartei hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei verwerten.
e. Soweit der Kunde Daten an Janine Vogt übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm an Janine Vogt überlassene Daten. Janine Vogt übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden.
f. Janine Vogt gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
XIX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a. Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Janine Vogt. Der Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Janine Vogt auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.
b. Für die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.